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Mittwoch, 7. November 2012

Gesetzliche Gewährleistung trotz Root und Flash in der EU gesetzlich gesichert

Viele User haben ein gerootetes Smartphone. Doch viele andere würden es gerne rooten, vielleicht weil der Hersteller keine Update mehr anbietet und man auf Custom ROM's wechseln möchte, doch ein eventueller Garantieverlust schreckt viele User ab. Jedoch scheint es gute Nachrichten zum Thema Rooten und Flashen und dem Thema gesetzliche Gewährleistung zu geben.

Die Initiative Free-your-Android will sich für die "Befreiung" eures Smartphones einsetzen. Sie wurde von FoeBuD und FSFE gegründet. Bisher heißt ja immer: "Wer sein Smartphone rootet oder flasht, muss damit rechnen den Garantie- und Gewährleistungsanspruch zu verlieren." Doch nun haben sich die Juristen der FSFE diese Thema mal genauer angesehen und kommen zu einem überraschenden Ergebnis.

Dem Endkunden steht danach das Anrecht auf eine gesetzliche Gewährleistung trotz Root zu. Als Grund hierfür ist die EU-Verordnung 1999/44/CE zu sehen. Denn diese sagt aus, dass der Hersteller des Smartphone einzelne Teile des verkauften Gerätes reparieren muss. Einzig bei einem Nachweis, dass wegen eines Root- oder Flash-Vorgangs die Schäden am Smartphone aufgetreten sind, geht dieser Anspruch auf die gesetzliche Gewährleistung verloren. Das ist aber wirklich ganz, ganz selten der Fall.

Gewährleistung erlischt nicht durch Root

CyanogenMod
Das heißt also, dass jegliche Hardwareprobleme vom Hersteller des betroffenen Smartphone beseitigt werden müssen. Sollte bei euch der Root die Schuld an einem Problem sein, setzt einfach das Smartphone in den Originalzustand zurück und seht nach, ob der Fehler immer noch auftritt Das heißt dann, dass ihr am Smartphone nichts kaputt gemacht habt und trotzdem die Gewährleistung in Anspruch nehmen könnt. Dies gilt allerdings nur für die EU.

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