Die Initiative Free-your-Android will sich für die "Befreiung" eures Smartphones einsetzen. Sie wurde von FoeBuD und FSFE gegründet. Bisher heißt ja immer: "Wer sein Smartphone rootet oder flasht, muss damit rechnen den Garantie- und Gewährleistungsanspruch zu verlieren." Doch nun haben sich die Juristen der FSFE diese Thema mal genauer angesehen und kommen zu einem überraschenden Ergebnis.
Dem Endkunden steht danach das Anrecht auf eine gesetzliche Gewährleistung trotz Root zu. Als Grund hierfür ist die EU-Verordnung 1999/44/CE zu sehen. Denn diese sagt aus, dass der Hersteller des Smartphone einzelne Teile des verkauften Gerätes reparieren muss. Einzig bei einem Nachweis, dass wegen eines Root- oder Flash-Vorgangs die Schäden am Smartphone aufgetreten sind, geht dieser Anspruch auf die gesetzliche Gewährleistung verloren. Das ist aber wirklich ganz, ganz selten der Fall.
Gewährleistung erlischt nicht durch Root
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