Wie ich bereits in meinem ersten Artikel zu diesem doch etwas anstrengenden Thema erwähnte, ist alles halb so schlimm. Denn die Sache ist einfach so, wer ein Gerät der genannten Modelle in Deutschland kauft und es hier erstmals mit einer deutschen SIM aktiviert, kann danach auch außerhalb des Landes ganz normal das Smartphone mit dann den dort üblichen regionalen SIM-Karten nutzen. Anders verhält es sich, wenn man ein z.B. GALAXY Note in Amerika kauft und es hier erstmals mit einer deutschen SIM aktiviert.
Dann wird der SIM-Lock aktiv. Doch das ist auch kein Problem, man geht dann einfach zum Service von Samsung und lässt dann dort sein Smartphone freischalten, und das kostenlos. Der Aufschrei war also völlig umsonst. Jedoch erschließt sich einem noch nicht ganz der Sinn der Aktion. Denn wenn man es eh freischalten lassen kann, hat es doch irgendwie keinen Sinn, diesen SIM-Lock auf den Samsung Smartphones zu implementieren. Und hier nun das neue unmissverständliche Samsung Statement:
Kein Region-Lock nach erfolgreicher Erstaktivierung
Einige aktuelle Samsung Produkte sind ab sofort mit einer regionalen SIM-Karten-Sperre versehen. Das bedeutet, dass die Erstaktivierung bei Geräten, die in Deutschland erworben wurden, nur mit SIM-Karten von Mobilfunkanbietern aus Deutschland sowie aus der Europäischen Union und dem Europäischen Wirtschaftsraum (der „Region Europa“) durchgeführt werden kann (genaue Länderauflistung auf der folgenden Seite). Nach der Erstaktivierung in der vorgesehenen Region ist eine Benutzung von SIM-Karten ausländischer Provider nach wie vor uneingeschränkt möglich. Sollte ein in Deutschland erworbenes, jedoch bislang noch nicht in Betrieb genommenes Gerät im Ausland erstmals aktiviert werden, können Nutzer beim Samsung Service die SIM-Karte ihres Gerätes für die Region kostenlos freischalten lassen. Nutzer aktueller Samsung Geräte können diese gemeinsam mit ihrer SIM-Karte eines Mobilfunkanbieters aus der Region Europa auch weiterhin via Roaming- Dienst gegen entsprechende Roaming-Gebühren ihres Mobilfunkanbieters auf der ganzen Welt verwenden.
Praktische Anwendung
Welche Auswirkungen hat die regionale SIM-Karten-Sperre?
- Diese Funktion sollte keine Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Gerätes und den Funktionsumfang haben. Welche Auswirkungen hat die Sperre bei der Benutzung außerhalb Deutschlands?
- Mit einer SIM-Karte aus Deutschland kann der Roaming-Service des Providers genutzt werden.
Mit einer SIM-Karte aus einer anderen Region gilt:
- Wenn das Gerät in Deutschland mit einer deutschen SIM- Karte aktiviert und benutzt wurde, kann es ohne Einschränkung mit SIM-Karten aus anderen Regionen verwendet werden.
Wenn das Gerät in der Herkunftsregion noch nicht aktiviert und benutzt wurde, kann die SIM-Karte zur Verwendung in einer anderen Region beim Samsung Service freigeschaltet werden.
Die regionale SIM-Karten-Sperre betrifft nur die folgenden Samsung Modelle, die ab Ende Juli 2013 hergestellt und mit einem entsprechenden Aufkleber versehen sind: Samsung GALAXY S III, GALAXY Note II, GALAXY S4, GALAXY S4 mini und das GALAXY Note 3. Geräte, die bereits von Samsung ausgeliefert wurden und sich in Lagern oder bereits bei Endkunden befinden, sind nicht betroffen.
Konkret besteht eine Funktionsfähigkeit der Geräte mit SIM-Karten von Mobilfunkanbietern aus folgenden Ländern: Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR): Österreich, Belgien, Bulgarien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Irland, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Großbritannien, Schweiz, Kroatien Nicht-EU/EWR-Länder: Albanien, Andorra, Belarus, Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Moldawien, Monaco, Montenegro, San Marino, Serbien und Vatikanstadt
Beispiel zur Erläuterung der regionalen Sim-Karten-Sperre vor Erstbenutzung:
Erwirbt ein Nutzer ein Gerät in Deutschland und aktiviert das Gerät mit einer SIM-Karte eines deutschen Mobilfunkanbieters kann er das Gerät weiterhin via Roaming-Dienst gegen entsprechende Roaming-Gebühren des Mobilfunkanbieters auf der ganzen Welt verwenden. Eine Nutzung von SIM-Karten ausländischer Service-Provider ist nach Erstaktivierung in der vorhergesehen Region ebenfalls uneingeschränkt möglich. – Erwirbt ein Nutzer ein Gerät in Deutschland und möchte es erstmals im außereuropäischen Ausland aktivieren, greift die regionale SIM-Karten-Sperre. In diesem Fall kann der Kunde mit dem Samsung Service Kontakt aufnehmen und eine Freischaltung der SIM-Karten-Sperre beantragen.
Den Samsung Service in Deutschland erreichen Sie unter Telefon: 0180 667 267 864 (*0,20 €/Anruf aus dem Festnetz und maximal 0,60 €/Anruf aus dem Mobilfunk; aus dem Ausland abweichend. Servicezeiten: Montag bis Freitag: 08:00 – 20:00 Uhr, Samstag: 09:00 – 17:00 Uhr) oder unter: http://www.samsung.com/de/info/contactus.html"
Quelle: Androidnext